Unfallgutachten

Fiktive Abrechnung – Auszahlung statt Reparatur

Du musst Deinen Unfallschaden nicht zwingend reparieren lassen – Du kannst Dir den Betrag auch auszahlen lassen. Damit das funktioniert, brauchst Du ein Unfallgutachten, das den Schaden sauber dokumentiert und die Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung bildet. Wir erstellen das Gutachten so, dass Du Deine Optionen klar kennst – Reparatur, Auszahlung oder beides kombiniert – und Du die Entscheidung triffst, die für Dich am besten passt.

Unfallgutachten

Fiktive Abrechnung – Auszahlung statt Reparatur

Du musst Deinen Unfallschaden nicht zwingend reparieren lassen – Du kannst Dir den Betrag auch auszahlen lassen. Damit das funktioniert, brauchst Du ein Unfallgutachten, das den Schaden sauber dokumentiert und die Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung bildet. Wir erstellen das Gutachten so, dass Du Deine Optionen klar kennst – Reparatur, Auszahlung oder beides kombiniert – und Du die Entscheidung triffst, die für Dich am besten passt.

+3,0 Mio. €

Schadenersatz durchgesetzt

100%

Erfolgsquote

5.0 Rating

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Deutschlandweit

Gutachten auch digital

< 60min

Am Unfallort

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Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist mehr als eine Schadenschätzung. Es beschreibt den Unfallschaden fachlich korrekt und bildet die Basis für die gesamte Schadenregulierung. Die Versicherung orientiert sich bei der Auszahlung genau an diesen Angaben.

Deine Rechte als Unfallgeschädigter

Im Gutachten werden unter anderem festgehalten:

Im Gutachten werden unter anderem festgehalten:

Bargeld

Lassen Sie sich die Schadenssumme auszahlen, statt reparieren zu lassen.

Lassen Sie sich die Schadenssumme auszahlen, statt reparieren zu lassen.

Nutzungsausfall

Können Sie Ihr Auto nicht nutzen, steht Ihnen ein finanzieller Ausgleich zu.

Können Sie Ihr Auto nicht nutzen, steht Ihnen ein finanzieller Ausgleich zu.

Mietwagen

Während der Reparatur übernimmt der Versicherer die Kosten für Ihren Mietwagen.

Während der Reparatur übernimmt der Versicherer die Kosten für Ihren Mietwagen.

Wertminderung

Jeder Unfall mindert den Fahrzeugwert – auch dafür haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Jeder Unfall mindert den Fahrzeugwert – auch dafür haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Anwaltskosten

Probleme mit der Versicherung? Die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung.

Probleme mit der Versicherung? Die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung.

Abschleppkosten

Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für das Abschleppen Ihres Fahrzeugs übernehmen.

Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für das Abschleppen Ihres Fahrzeugs übernehmen.

Deine Rechte als Unfallgeschädigter

Unfall gehabt? Wir setzen Deine Rechte durch!

Bargeld

Schaden auszahlen lassen, statt reparieren.

Nutzung

Kein Auto? Nutzungsausfall steht Dir zu.

Mietwagen

Mietwagenkosten übernimmt meist die Gegenseite.

Wert

Unfall = Wertverlust. Anspruch auf Wertminderung.

Anwalt

Anwalt nötig? Kosten trägt die Gegenseite.

Abschlepper

Abschleppen nötig? Kosten übernimmt die Gegenseite.

So läuft die Terminabstimmung ab

Kontaktiere uns, wie es Dir am besten passt - per WhatsApp, Telefon, E-Mail oder besuche ins in einem unserer drei Standorte in Hamburg.


Nach Deiner Kontaktaufnahme vereinbaren wir zeitnah einen Termin. Die Begutachtung erfolgt direkt bei Dir vor Ort – am Unfallort, zuhause oder in der Werkstatt. Bei komplexeren Schäden kann eine ergänzende Prüfung in der Werkstatt sinnvoll sein.

Kosten

Für Geschädigte kostenfrei


Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Unfallgutachten. Für Dich entstehen dabei keine Auslagen, da wir direkt mit der Versicherung abrechnen.


Wenn Du selbst der Schädiger bist und ein Unfallgutachten für die Abrechnung über Deine Vollkasko benötigst, richten sich die Kosten nach Umfang und Komplexität des Schadens. Wir sagen Dir vorab transparent, welche Kosten in Deinem konkreten Fall entstehen und wie die Abrechnung abläuft.

Dein Recht nach dem Unfall

Wenn Dir jemand in Dein Fahrzeug gefahren ist, darfst Du Deinen Kfz-Gutachter frei auswählen. Du bist nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

Gerade deshalb ist Erfahrung entscheidend: Ein anerkanntes Unfallgutachten von einem zertifizierten Sachverständigen sorgt dafür, dass Deine Ansprüche vollständig erfasst werden – ohne unnötige Diskussionen im Nachgang.

Warum Qualität entscheidend ist

Versicherungen prüfen Unfallgutachten genau. Unklare Angaben oder fehlende Begründungen führen häufig zu Kürzungen. Ein professionell erstelltes Gutachten arbeitet deshalb nachvollziehbar, strukturiert und nach etablierten Bewertungsstandards.

Wir legen Wert auf eine saubere Schadenaufnahme, klare Fotodokumentation und eine verständliche Darstellung – so, dass das Gutachten auch bei Rückfragen Bestand hat.

Dauer

Einen Besichtigungstermin erhältst du innerhalb von 24 Stunden. Die Begutachten selbst dauert etwa 30 Minuten. Nach der Besichtigung erstellen wir das Gutachten in der Regel am nächsten Werktag.


Wenn zusätzliche Prüfpunkte nötig sind (z. B. verdeckte Schäden, besondere Reparaturwege, Restwertthemen), gehen wir einen Schritt tiefer und vereinbarein einen weiteren Termin in unserer Werkstatt – weil Genauigkeit am Ende Geld sichert.


Nach einer kurzen Abstimmung mit Dir schickt unsere Partnerkanzlei das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung und übernimmt die Kommunikation bei Rückfragen. Wenn alles reibungslos läuft, erfolgt die Regulierung in der Regel innerhalb von ca. 2 Wochen nach Einreichung.

FAQ

Sie sind Geschädigter? Hier sind Ihre Antworten!

Bei individuellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Rufen uns gern unter der an oder
schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@kfz-gutachter-ada.de

Nummer: 0173 40 864 20

Email: info@kfz-gutachtenhelden.de

Wer trägt die Kosten für den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Autounfall?

Die Kosten für das Kfz-Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall werden von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Laut § 249 BGB ist der Unfallverursacher verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

Wer trägt die Kosten für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Darf ich mir einen Kfz-Gutachter selbst aussuchen?
Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Unfall ab?
Was passiert, wenn die Versicherung Kürzungen vornimmt?
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Autounfall – was tun?
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Die Kosten für das Kfz-Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall werden von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Laut § 249 BGB ist der Unfallverursacher verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

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