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Bei individuellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Rufen uns gern unter der an oder
schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@kfz-gutachter-ada.de

Nummer: 0173 40 864 20

Email: info@kfz-gutachtenhelden.de

Wer trägt die Kosten für den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Autounfall?

Die Kosten für das Kfz-Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall werden von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Laut § 249 BGB ist der Unfallverursacher verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

Wer trägt die Kosten für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Darf ich mir einen Kfz-Gutachter selbst aussuchen?
Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Unfall ab?
Was passiert, wenn die Versicherung Kürzungen vornimmt?
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Autounfall – was tun?
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