Regelung gemäß § 249 BGB
Regelung gemäß § 249 BGB

Schadengutachten

Schadengutachten

Schadengutachten

Laut § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Sie bei einem unverschuldeten Unfallschaden Anspruch darauf, dass der ursprüngliche Zustand Ihres Fahrzeugs wiederhergestellt wird – so, als wäre der Unfall nie passiert.

Laut § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Sie bei einem unverschuldeten Unfallschaden Anspruch darauf, dass der ursprüngliche Zustand Ihres Fahrzeugs wiederhergestellt wird – so, als wäre der Unfall nie passiert.

Laut § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Sie bei einem unverschuldeten Unfallschaden Anspruch darauf, dass der ursprüngliche Zustand Ihres Fahrzeugs wiederhergestellt wird – so, als wäre der Unfall nie passiert.

Was ist ein Schadengutachten?

Ein Schadengutachten hält nicht nur fest, was an Deinem Fahrzeug beschädigt wurde, sondern auch, welche finanziellen Ansprüche daraus entstehen.

Dafür dokumentiert der Kfz-Sachverständige den Schaden vollständig und ermittelt unter anderem die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung sowie – je nach Schaden – Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.

Die Begriffe Schadengutachten und Unfallgutachten werden im Alltag häufig gleich verwendet. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern dass der Schaden vollständig, nachvollziehbar und beweissicher dokumentiert wird. Auch Vorschäden und bereits vorhandene Beschädigungen werden sauber abgegrenzt. So entsteht eine belastbare Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung – und Du kannst Deine Ansprüche auf Basis des tatsächlichen Schadens geltend machen.
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Du brauchst Hilfe? Wir sind da!

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Ein Unfall ist schon Ärger genug – guter Service macht den Unterschied.
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Du hast Fragen und benötigst Unterstützung? Fülle einfach das Kontaktformular aus, und wir kümmern uns schnellstmöglich um Dein Anliegen. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch für Dich da!

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Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg

Hamburg Neustadt

Drehbahn 5, 20354 Hamburg

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So funktioniert es!

Unser Ablauf – einfach & transparent

Unser Ablauf – einfach & transparent

01

Anfrage stellen

Du schickst uns Fotos vom Schaden oder meldest Dich kurz telefonisch. Bereits vorhandene Informationen helfen weiter. Wir prüfen vorab den Fall und sagen Dir, welche Lösung sinnvoll ist.

Prüfung durchführen

Wir erfassen den Schaden strukturiert und professionell. Dabei achten wir auf sichtbare Beschädigungen, mögliche Folgeschäden und alle relevanten Positionen für eine saubere Kalkulation.

02

03

Schadengutachten und Abrechnung

Wir übermitteln das Gutachten, übernehmen die Kommunikation rund um den Schaden und setzen die ermittelte Schadenhöhe gegenüber der Versicherung durch. Du erhältst am Ende die Auszahlung auf Grundlage des Gutachtens.

Unsere Partner

Partner von GutachtenHelden

Deine Rechte als Unfallgeschädigter

Im Gutachten werden unter anderem festgehalten:

Im Gutachten werden unter anderem festgehalten:

Bargeld

Lass Dir die Schadenssumme auszahlen, statt reparieren zu lassen.

Lassen Sie sich die Schadenssumme auszahlen, statt reparieren zu lassen.

Lassen Sie sich die Schadenssumme auszahlen, statt reparieren zu lassen.

Nutzungsausfall

Kannst Du Dein Auto nicht nutzen, steht Dir ein finanzieller Ausgleich zu.

Können Sie Ihr Auto nicht nutzen, steht Ihnen ein finanzieller Ausgleich zu.

Können Sie Ihr Auto nicht nutzen, steht Ihnen ein finanzieller Ausgleich zu.

Mietwagen

Während der Reparatur übernimmt der Versicherer die Kosten für Deinen Mietwagen.

Während der Reparatur übernimmt der Versicherer die Kosten für Ihren Mietwagen.

Während der Reparatur übernimmt der Versicherer die Kosten für Ihren Mietwagen.

Wertminderung

Jeder Unfall mindert den Fahrzeugwert – auch dafür hast Du Anspruch auf Entschädigung.

Jeder Unfall mindert den Fahrzeugwert – auch dafür haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Jeder Unfall mindert den Fahrzeugwert – auch dafür haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Anwaltskosten

Probleme mit der Versicherung? Die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung.

Probleme mit der Versicherung? Die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung.

Abschleppkosten

Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für das Abschleppen Ihres Fahrzeugs übernehmen.

Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für das Abschleppen Ihres Fahrzeugs übernehmen.

Ihre Rechte als Unfallgeschädigter

Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch!

Bargeld

Schaden auszahlen lassen, statt reparieren.

Nutzung

Kein Auto? Nutzungsausfall steht Dir zu.

Mietwagen

Mietwagenkosten übernimmt meist die Gegenseite.

Wert

Unfall = Wertverlust. Anspruch auf Wertminderung.

Anwalt

Anwalt nötig? Kosten trägt die Gegenseite.

Abschlepper

Abschleppen nötig? Kosten übernimmt die Gegenseite.

Viele Versicherungen melden sich schnell mit scheinbar „einfachen Lösungen“:

eigener Gutachter

Pauschalangebote

schnelle Auszahlung

❗ Vorsicht ❗

Versicherungen zahlen den Schaden – und wollen naturgemäß so wenig wie möglich zahlen.

Was schnell wirkt, ist oft nicht vollständig.

Ein späterer Nachtrag ist dann meist schwierig.

Dein wohl wichtigstes Recht: freie Gutachterwahl

Kosten - Für Geschädigte kostenfrei

Kosten - Für Geschädigte kostenfrei

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Unfallgutachten. Für Dich entstehen dabei keine Auslagen, da wir direkt mit der Versicherung abrechnen. Wenn Du selbst der Schädiger bist und ein Unfallgutachten z. für die Abrechnung über Deine Vollkasko benötigst, richten sich die Kosten nach Umfang und Komplexität des Schadens. Wir sagen Dir vorab transparent, welche Kosten in Deinem konkreten Fall entstehen und wie die Abrechnung abläuft.

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Unfallgutachten. Für Dich entstehen dabei keine Auslagen, da wir direkt mit der Versicherung abrechnen. Wenn Du selbst der Schädiger bist und ein Unfallgutachten z. für die Abrechnung über Deine Vollkasko benötigst, richten sich die Kosten nach Umfang und Komplexität des Schadens. Wir sagen Dir vorab transparent, welche Kosten in Deinem konkreten Fall entstehen und wie die Abrechnung abläuft.

Dein wohl wichtigstes Recht: freie Gutachterwahl

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  • Pauschalangebote

  • schnelle Auszahlung


❗ Vorsicht ❗

Versicherungen zahlen den Schaden – und wollen naturgemäß so wenig wie möglich zahlen.

Was schnell wirkt, ist oft nicht vollständig.
Ein späterer Nachtrag ist dann meist schwierig.

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